Wer sich eine neue Wohnung sucht, hat zunächst die lästige Pflicht seine alte Wohnung ordnungsgemäß zu kündigen und den Kündigungszeitraum dabei einzuhalten. Genauso wichtig dabei ist vorallem die Form der Kündigung, denn Kündigung ist nicht gleich Kündigung und kann immer anders interpretiert werden. Einige Dinge gilt es deshalb dabei zu beachten. Ich selbst habe auch schon einmal einen Fehler bei der Kündigung des Mietvertrages gemacht und diesen Fehler mit drei Monaten verlängerter Miete bezahlt. Natürlich war dann die neue Wohnung auch schon anderweitig vergeben, denn welcher Vermieter wartet schon sechs Monate?
Ein guter Tipp hierfür ist sich genau über den Mietvertrag zu informieren und sich ein Muster für die Kündigung des Mietvertrags zu besorgen. Solch ein Muster für die Kündigung des Mietvertrags findet man zur genüge kostenlos im Internet sowie auch viele weitere wichtige Informationen über den Mietvertrag. Während dieser Zeit muß man sich natürlich auch um eine neue Wohnung kümmern. Im Idealfall liegt dabei der neue Mietbegin genau zum Ende der Kündigungsfrist des alten Mietvertrages, so dass man dann nicht noch für zwei Wohnungen Miete zahlen muß.
Auch über die weiteren Kosten sollte man sich vorab genau informieren, denn für die neue Wohnung muß meistens auch noch Kaution gezahlt werden. Viele Vermieter lassen aber mit sich reden und warten bis der Mieter die Kaution aus der alten Wohnung zurück erhält. So entstehen auch hier keine unnötigen Belastungen, denn der Umzug an sich ist auch schon teuer genug, vorallem dann, wenn man sich dafür auch noch ein Umzugsunternehmen mieten muß.
Montag, 1. August 2011
Augen auf beim Mietvertrag
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